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Rufnummernmitnahme

Die Bundesnetzagentur hat in Ihrem letzten Amtsblatt die Einstellung der verlängerten Rufnummern gefordert. Eine gängige Praxis unter den Anbietern von Servicenummern. Zumindest in der Vergangenheit. Doch damit ist es im kommenden Jahr endgültig vorbei. Wer künftig eine Sonderufnummer nutzen will, der bekommt eine eigene kurze Kopfnummer zugeteilt. Dies ist gar nicht so schlecht, kann man doch mit einer eigenen Servicenummer schneller und einfacher den Anbieter wechseln.

In der Vergangenheit haben die Servicenummern Anbieter aus einer Sondernummer bis zu tausend Nummern kreiert und an ihre Kunden weiter gegeben. Wollte man als Kunde nun mit seiner Rufnummer den Anbieter wechseln, dann war das fast ein Ding der Unmöglichkeit. Von daher ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu begrüßen. Künftig kann man also wie bei seinem Mobilfunkanbieter auch, die Nummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Auch ich bin von der teuren Talkline zu BASE gewechselt und konnte meine Rufnummer mitnehmen. Bei einer Rufnummernportierung, so nennt sich das ganze Prozedere, gelten bei einem Anbieterwechsel im Bereich Mobilfunk gewisse Fristen. Bei einem Wechsel bzw. einer Rufnummernportierung einer Servicenummer zu einem kostengünstigeren Anbieter sind lediglich eventuelle Kündigungsfristen des Voranbieters einzuhalten.

Man sollte die Chance zum Wechsel nutzen und mit seiner neuen Servicenummer zu einem neuen Anbieter umziehen.

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