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Bei Schaden-Hotlines der Versicherungen ist Vorsicht geboten

Wenn ein Verkehrsunfall passiert, ruft viele nicht nur einen Krankenwagen oder ein Pannenfahrzeug, sondern auch die „Schaden-Hotline“ der Versicherung an. Diese möchte dem Versicherten helfen, indem eine Abholung des defekten Autos und ein Mietwagen für die Reparaturzeit angeboten wird . Angeboten wird oft auch ein eigener Schadengutachter, um angeblich die Auszahlung an den oder die Geschädigten zu beschleunigen. Klingt gut, ist aber häufig ein Fehler. Denn viele Versicherungen lassen sich anschließend sehr lange Zeit mit der Begutachtung und mehrere Wochen können vergehen. Wird dann wieder bei der Schaden-Hotline nachgefragt, erhält man oft Ausreden, dass Polizeiakten noch nicht vorliegen oder gar eine Mitschuld nicht ausgeschlossen wäre. Alle Aussagen haben zum Ziel, die Zahlung zu verweigern.

Besser wäre es, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der das Gutachten oft schon nach wenigen Tagen zur Verfügung stellt. Auch ein eigener Anwalt wird die Sache schneller im Sinne des Geschädigten erledigen. Obwohl die Versicherungen Schäden ohne Gutachter und Anwälte abwickeln wollen, um die Kosten gering zu halten, zahlt der Versicherte am Ende immer drauf.

Ab einem Schaden von etwa 700 Euro darf der Versicherte einen eigenen Gutachter beauftragen, die Kosten werden dann vom Verursacher des Schadens verlangt. Das bringt meist deutlich mehr, als die Schadenseinschätzung durch die Versicherung, da diese oft Faktoren wie Nutzungsausfall oder Wertminderung sowie weitere Faktoren nicht berücksichtigt. Wichtige Punkte, die bei einem Unfallschaden ebenfalls berücksichtigt werden können sind u. a. Ansprüche auf eine Haushaltshilfe bei Personenschäden, Verdienstausfallersatz, Fahrgeld für Arztbesuche und viele weitere Maßnahmen.

Die meisten Versicherer arbeiten zum Glück mit kostenlosen 0800 Nummern, so dass man die Schadenshotline kostenlos erreichen kann.

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